Willkommen auf der Internetpräsenz des Gefahrgutbeauftragtenbüros Jakob!

Als externe Gefahrgutbeauftragte für die Verkehrsträger Straße und Schiene berate ich Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, verpacken, befüllen, be- oder entladen.

Dabei übernehme ich unter anderem folgende Aufgaben für Ihr Unternehmen:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter;
  • Beratung Ihres Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter;
  • Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeit Ihres Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter.

Darüber hinaus biete ich Inhouse-Veranstaltungen und Schulungen zum Thema Gefahrgut an. Gerne erstelle ich für Sie ein individuelles Angebot, das auf die Erfordernisse für Ihr Unternehmen und auf Ihre Mitarbeiter zugeschnitten ist. 

Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?

Unternehmen, die Güter befördern, verpacken, befüllen, be- oder entladen, sind ab einer bestimmten Menge des beförderten Gutes gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Dies ergibt sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV):

§ 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten 

(1) Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, (…) zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.